WIR WAHREN
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Die Änderung oder Ablehnung eines Steuerbescheids kann sehr belastend für den Steuerpflichtigen sein. Erfolgt die Steuererhebung zu Unrecht, sollten Sie sich mit Einspruch und Klage dagegen zur Wehr setzen. Das Verfassen erfolgreicher steuerlicher Rechtsbehelfe ist jedoch alles andere als einfach.

Sie müssen sich durch ein Dickicht steuerrechtlicher Vorschriften kämpfen, um das Finanzamt von Ihrer Auffassung zu überzeugen. Dabei müssen Sie auf die Auslegung der Steuergesetze durch die Finanzgerichte, den Bundesfinanzhof und die Finanzbehörden eingehen. Sie sollten Ihre eigene Auslegung der Gesetze anhand der Gesetzeshistorie und der Zwecksetzung des Gesetzgebers in Ihre Begründung einfließen lassen. Bei alledem müssen Sie das Verfahrensrecht beachten, z. B. die Frage, gegen welchen Bescheid Sie überhaupt vorgehen müssen, ob Sie es sind, der einen Sachverhalt zu beweisen hat oder das Finanzamt, welche Zinsen laufen, usw.

Triple View GmbH Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft - Prozessführung
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Spätestens, wenn Sie sich vor dem Finanzgericht mit dem Finanzamt auseinandersetzen müssen, sollten Sie sich von Anwälten vertreten lassen, die auf das Steuerverfahrensrecht spezialisiert sind. Wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite und lösen Ihre rechtlichen Konflikte.

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Unsere jahrelange Erfahrung in der verfahrensrechtlichen Streitführung verbinden wir mit hoch spezialisiertem Fachwissen im Steuerrecht. Ihre Interessen vertreten wir erfolgreich mit sorgfältiger Planung, effektiver Strategieentwicklung und einem sehr guten Gespür für alle Komponenten des Prozesses. Vertrauen auch Sie auf unsere Expertise und unser taktisches Verhandlungsgeschick.
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Wir vertreten Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften und Versicherungen regelmäßig vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Spezialisiert sind wir auf Streitigkeiten in den Steuerarten Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Umwandlungsteuer und Erbschaftsteuer. Wir sind nicht auf bestimmte Finanzgerichte beschränkt, sondern vertreten Sie bundesweit.